Der Weg zum Privatpilotenschein PPL A
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Allgemein
Um ein Flugzeug als Privatpilot fliegen zu dürfen, benötigen Sie einen Privatpilotenschein PPLA mit einer Klassenberechtigung, geregelt in den JAR-FCL. Sie müssen kein besonderes fliegerisches Talent sein um die Motorflug Ausbildung zu meistern. Fliegen ist im Prinzip nicht viel schwieriger und gefährlicher als Motorrad-Fahren.
Die Ausbildung zum Privatpiloten dauert an einer Flugschule zwischen 3 bis 6 Monate - je nachdem, wie viel Zeit Sie pro Monat investieren möchten & können.
Alle 2 Jahre müssen Sie von der Zivilluftfahrtbehörde Ihre Klassenberechtigung verlängern lassen, die die internationalen Regeln der JAA umsetzt (in Deutschland: Luftfahrtbundesamt, in Österreich: Austro Control, in der Schweiz: Bundesamt für Zivilluftfahrt).
Zur Pilotenschein Verlängerung müssen Sie mindestens 12 Flugstunden sowie mindestens 12 Landungen innerhalb der letzten 12 Monate nachweisen. Mindestens 6 von den 12 Stunden müssen als verantwortlicher Pilot geflogen worden sein.
Alternativ zu den 12 Flugstunden können Sie einen Befähigungsflug mit einem von der Zivilluftfahrtbehörde zugelassenen Prüfer innerhalb 3 Monate vor Ablauf der Klassenberechtigung durchführen.
Weiters müssen Sie neben den 12 geflogenen Stunden eine Bestätigung vom Fliegerarzt (Medical, Klasse 2 für PPL A) vorweisen können, dass Sie nach wie vor fliegertauglich sind.
Voraussetzungen
Um die Ausbildung für die PPL Lizenz beginnen zu können, müssen Sie für den Motorflugschein mindestens 17 Jahre alt sein (ausgestellt wird der PPL aber erst ab 18), verlässlich (Nachweis durch Strafregisterauszug) sowie körperlich und geistig gesund sein.
Die Berechtigung
Nach Ablegung aller Prüfungen ist der frischgebackene PPL A-Besitzer mit seiner Fluglizenz berechtigt, einmotorige Flugzeuge bei Tag und bei Sichtflugbedingungen (also nicht in Wolken, oder bei sehr schlechter Sicht) zu fliegen. Solche Flugzeuge haben üblicherweise eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 200-400 km/h und eine Reichweite von ca. 600-2000 km. Siehe auch die Beispiele für typische Sportflugzeuge.
Folgende Klassenberechtigungen (A) gibt es:
- einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
- einmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk
- Reisemotorsegler
- einmotorige Landflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers
- einmotorige Wasserflugzeuge mit Propellerturbinenantrieb eines Herstellers
- mehrmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk
- mehrmotorige Wasserflugzeuge mit Kolbentriebwerk
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Fliegerarzt & Flugschülerausweis
Als ersten Schritt besorgen Sie sich eine Bestätigung eines Fliegerarztes, dass Sie körperlich und geistig gesund sind. Prinzipiell entspricht die Untersuchung für Privatpiloten einer erweiterten und intensiveren Vorsorgeuntersuchung und ist dementsprechend ohne Schwierigkeiten zu bestehen. Nähere Details über die Untersuchung finden Sie hier.
Zusammen mit der Fliegerarztbestätigung, Ihrem Leumundszeugnis und diversem anderen administrativen "Krimskrams" können Sie nun Ihren Flugschülerausweis beantragen (in Österreich: beim Aero Club, in der Schweiz: beim Bundesamt für Zivilluftfahrt).
Mit einem gültigen Flugschülerausweis sind Sie berechtigt, Ihre Piloten Ausbildung für den Privatpilotenschein - insbesondere die notwendigen Flugstunden unter der Aufsicht eines Fluglehrers an einer Flugschule zu beginnen!
Weiterführende Infos zur Ausbildung, Flugschulen, Erfahrungen anderer Piloten und Flugschüler, etc. finden Sie auch im Forum & Community FlugzeugFliegen!
Copyright Fotos: Cockpit: © Markus Wichmann, www.flickr.com Cessna 210 PD: © Thomas Krohm, www.luftfahrtfotografie.de
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