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AOPA Austria informiert: Part M-Light

Der Part M-Light wurde von der EU als Vorschrift 2019/1383 am 4. Sept 2019 herausgegeben und tritt am 24.März 2020 in Kraft. Ab diesem Datum ist ein Instandhaltungsprogramm nach Part M Light möglich und kann entsprechend dieser Vorschrift durch den Halter, oder wenn die Aufsicht an eine Organisation (CAMO/CAO) übertragen wurde, durch diese erstellt werden.

(see Reg. (EU) 2019/1383)

Derzeit gibt es noch kein AMC/GM Material, das für die Erstellung hilfreich ist, dieses sollte aber jedenfalls bis Feb 2020 von der EASA herausgegeben werden. Darin sind auch Informationen, die bei TBO Überschreitungen zu beachten sind. Jedenfalls liegt die Verantwortung für die Überschreitung beim Halter/CAMO.

Eine Genehmigung durch die nationale Luftfahrtbehörde, oder darüber hinausgehende, zusätzliche Vorgaben der ACG sind nicht vorgesehen oder beabsichtigt.

Die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Instandhaltungsprogrammes erfolgt dann im Rahmen des jährlichen Airworthiness Review.


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