Montag, 13. August 2018
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Dass man bei Cost-sharing mit Vereinsflugzeugen den vollen Nasspreis (also ausser Sprit und Landegebühren auch inklusive dem Fixkostenanteil) teilen kann, und dass private Flugzeugeigner ungerechterweise aber nur den Sprit und Landegbühren teilen dürfen, ist weidlich bekannt.

Weis jemand, wie das aber bei Haltergemeinschaften ist, wo die Halter ja i.d.R. ebenfalls einen kompletten Nasspreis in die gemeinsame Kasse einzahlen? Da sie ja eigentlich einem Verein sehr ähnlich sind (bzw. auch einer sein könnten), wäre es nicht auszuschliessen, dass diese Regelung ident zu der eines Vereines ist.
Weis das jemand?

LG Axel der Aerotekt

PS: die ACG um Rechtsauskunft zu bitten, war natürlich wieder einmal genauso effektvoll, wie das berühmte umgefallene Fahrrad in China ....
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