Samstag, 04. Januar 2020
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Ich weis jetzt zwar nicht, ob dieses Thema in der richtigen Kategorie steht, aber ich probier´s halt einmal hier. Verzeiht mir, wenn das folgende jetzt langatmig und juristisch zäh klingt, aber es betrifft eine schlagartig grösser werdende Gruppe von Drohnenpiloten.

Seit einiger Zeit boomen die sogenamnnten Ultralight-Drohnen. Hat man bis vor kurzem vergleichsweise schwere und unhandliche Drohnen (zB DJI Phantom udgl.) gebraucht, um vernünftige Aufnahmen zu machen, so haben jetzt die "Mini´s" eindeutig die Oberhand gewonnen, sie bieten nahezu die gleichen Features, wie die grossen der vorigen Generation (Videos und Photos in 4k, Gimbalkameras usw.), haben aber den unwiderstehlichen Vorteil, in die unterste Gewichtsklasse < 250 g / < 79 Joule der Flugmodelle ("Spielzeug";) zu fallen. Das Luftfahrtgesetz i.d.g.F. § 24c. bis § 24l regelt diese Klassifizierungen.

Was mich dabei irritiert, ist die m.E. etwas missverständliche Handhabung durch die ACG, zB in deren App fürs iPad "Drone Space". An sich eine gute Idee, die App erkennt den Standort auf der sichtbaren Karte, in der die einzelnen Zonen ersichtlich sind, und gibt einen rot oder grün unterlegten Hinweis aus, ob man mit seiner Drohne hier fliegen kann (die Klasse, sogar das Fabrikat und Muster seines Gerätes kann man vorher festlegen). Da ich im südliche Wien wohne, hab ich das gleich ausprobiert, und musste feststellen, dass ich mit meiner Drohne (< 250 g / < 79 J), die natürlich auch mit einer Kamera ausgestattet ist, hier nach Ansicht der ACG nicht fliegen dürfte. Klar, Wien ist grösstenteils in einer Verbotszone, ähnlich der für die allgemeine Luftfahrt, und ausserdem in der Kontrollzone von LOWW.

Das LFG nimmt aber in § 24d solche Luftfahrzeuge ausdrücklich von den Bestimmungen des LFG aus: " ...fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.".
Ist hier die ACG mit ihrer App im Irrtum, wendet sie das LFG falsch an? In den Hinweisen dieser App steht sogar ausdrücklich diese Ausnahme drin. Oder hat man nur vergessen, die UL-Drohnen in der Auswahlliste wegzulassen?

Eine weitere Unklarheit hinsichtlich der Registrierungspflicht ist in meinen Augen die Einschränkung hinsichtlich der in solchen kleinen Drohnen installierten Kameras. Nach meiner Rechtsauffassung gilt hier (natürlich) nur der reine Gesetzestext, und nicht irgendwelche Interpretationen oder Handhabungen der ACG. Folgt man ersterem, hier dem § 24c. (1) " ... ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet werden können ..." so bedeutet das m.M. nach, dass es darauf ankommt, ob tatsächlich mit der eingebauten Kamera aufgenommen wird, oder diese lediglich (ergänzend) zur Navigation verwendet wird. Die in ihrer App formulierte Auffassung der ACG könnte aber so verstanden werden, dass mit Kameras ausgerüstete Drohnen der untersten Gewichtsklasse jedenfalls zu registrieren sind, obwohl selbst dieser Text nur das Faktum des tatsächlichen Aufnehmens nennt. Fragt man die üblichen verdächtigen Auskenner, hört man aber regelmässig, dass jede Kameradrohne registrierungspflichtig sei, auch wenn sie noch keine Minute gefilmt hat.

Interessant auch, dass die iPad- App des ÖAMTC, der ja auch Drohnenkurse abhält, im Fall der Kategorie "Flugmodell" für den Standort Wien ein absolutes Flugverbot, und Ausnahmen nur mit Sondergenehmigungen von ACG und FBL LOWW anführt (Flughöhe < 150 m), für die Kategorie "Spielzeug" und h < 30 m aber keinerlei Einschränkungen!

Meiner bescheidenen Meinung und Rechtsauffassung nach darf ich mit meinem Gerät (< 250 g / < 79 J) bis zu einer Höhe von 30 m AGL überall und ohne weitere Registrierungen oder Genehmigungen, sei es von Seiten der ACG, eines Flugplatzes / -hafens, oder sogar einer Militärflugleitung fliegen, so lange ich mit meiner Kamera keine Aufnahmen mache. Praktisch hiesse das: Man müsste mir schon direkt nach dem Flug nachweisen, dass die Drohne gefilmt hat?

Ich würde mich über die Meinung der hier mitlesenden Kollegen, vor allem derjenigen, die auch Drohnenkurse anbieten, freuen. Vor allem: Was sagen denn unsere Experten bei der AOPA dazu? Sollte man so eine UL-Kameradrohne sicherheitshalber registrieren, um dann künftig damit uneingeschränkt und absolut überall (unter Einhaltung der Sicherheit und des Datenschutzes) fliegen und filmen zu dürfen?


LG Alexander W.
vor etwa 4 Jahren
·
#2817
Da würde ich die Ansicht der ACG teilen, da in jeder Kontrollzone Modellflug verboten ist

Nein, nicht veboten, man muss sich nur das OK telephonisch vom Tower holen
LG Axel der Aerotekt
vor etwa 4 Jahren
·
#2818
Super, danke für die ausführliche Zusammenfassung! Das gibt jetzt doch ein recht abgerundetes Bild, nach dem man sich richten kann. Bin gespannt, was sich dann alles im Juli noch ändern wird.

LG Alexander
vor etwa 3 Jahren
·
#3413
The definition "Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule" is ambiguous to the point that a person can not know if/when they are breaking the law. In addition, the lawmaker made a gross oversimplification of energy to damage conversion, which I believe was the goal of having this category.

The common interpretation is that this means "device must have a mass < 250g". But that is clearly not the case - an airplane model weighting 250g and flying at 100km/h (look up Zohd Drift) has kinetic energy of 96J.

That clearly means that the mass is not the deciding factor, the energy is. So I could fly a 300g model or even a 1kg model, provided that they fly slowly, right? Examples:

- Zohd Drift - a sailplane with mass of about 300g and Vne 50km/h = 28J
- Easystar - trainer, 800g, can fly very slowly, below 10km/h; at 50km/h its energy is 77J

Now here it gets interesting. If I limit my Easystar so it can not fly faster than 50km/h, can I fly it up to 30m, because it qualifies as a toy?

The general line of thought is "no, because at 30m it has a potential energy of 240J". That seems reasonable at first, but the law limits the kinetic energy, not the potential energy.

The argument then goes that in a free fall, the potential energy is converted to kinetic energy which would exceed 79J. There are two major problems with this argument:

1. potential energy does not convert to kinetic energy without a loss
2. potential energy does not equal maximum kinetic energy a device can achieve

The second point is more interesting so let's focus on it:

Q: If a quadcopter weighting 250g is flying at 30m, what is the maximum kinetic energy it can achieve?
A: Its potential energy + the energy of the rotors + wind energy!

In this case, the worst possible scenario is that a drone suddenly finds itself at 30m AGL in a downburst, with its rotors at full down thrust. That is in essence the "maximum kinetic energy" of such flying drone.

(Or, for a model airplane, if it flies level at 10m/s 20m AGL, what is the maximum kinetic energy it can develop? In this case a part of forward velocity can translate to vertical velocity, and if it has a prop it can accelerate a lot in 20m).

How does one know what qualifies as a toy to stay within the law!? Even if I know the maximum descend speed, how do I take into consideration a possible (but unlikely) downburst?

But clearly this is what the lawmakers had in mind, otherwise they could simply have written "with maximum potential energy of 79J", or "with maximum kinetic energy - developed by own propulsion in still air - of 79J".

But no, the law clearly states "with maximum kinetic energy of 79J". To play the devil's advocate, to stay strictly within the law, one should not fly anything with mass grater than 10E-12g. Why? Because, to our current knowledge, the maximum speed an object could achieve is 299792458m/s, and only such object would have its kinetic energy truly limited to 79J.

Which is clearly nonsense, so that is probably not what the law means. But how can we know what it does mean?

Does it mean:

1. The model must be unable to exceed kinetic energy of 79J
Example: 10E-12g maximum mass

2. Fly within the limits of potential energy < 79J
- Anything with mass<250g is OK
- Flying a 250g model at 100 km/h is ok

3. Fly with a device which can not develop kinetic energy over 79J with its own propulsion in still air
Example:
- flying a light model airplane limited to 50km/h max (easystar, light electric glider)
- flying a 500g drone which can fly no faster than 60 km/h

4. Fly with a toy which can not develop kinetic energy over 79J with its own propulsion AND stay within the limits of potential energy <79J

- flying a light model airplane at about 50km/h max (easystar, light electric glider) up to 10m AGL
- flying a 500g drone which can not fly faster than 60km/h up to 15m

5. Fly with a toy which can not develop kinetic energy over 79J with its own propulsion AND stay within the limits of potential energy <79J at 30m AGL
- Fly anything that weights below 250g and can fly no faster than 90km/h with its own propulsion


None of this makes much sense. Personally, I would rather be hit by an easystar falling from the sky than a drone or an airplane flying at 90km/h!

Which brings me to the second point - the fact that the lawmakers have totally disregarded absorption energy and pressure! The limit of 79J is considered "safe", but is it?

A dart has a mass of about 20g, and an experienced darts player throws it at about 5.5m/s, giving it kinetic energy of just 0.3J, but I would really not like to stand in its way due to it's sharp point, which is going to release that energy over a very small surface, likely penetrating skin or (rarely) even skull! https://europepmc.org/article/med/18990959

On the other hand, a foam airplane which flies at 50hm/h has kinetic energy of 77J. But if you've seen those - they have pusher prop and a long, soft, foamy nose, which compresses and absorbs a lot of energy. I mean, just look at this - the plane bounces off the grass on impact. That will not leave much damage on a person or property. https://youtu.be/bdZiwYNaOvA?t=111

A drone is completely different. It's hard, its mass is concentrated, lots of sharp edges, at 79J it can cause some damage. And the same goes for DLG - small, very light (sub 250g) gliders made out of gfk: https://www.youtube.com/watch?v=PdoiMff7IDk
Taking that wing or nose to the head is no joke, but those are (probably) toys!

For all these reasons the definition as stated in the law is really poor. Until there are some court cases I'm afraid there is not going to be much clarity on what the law actually allows. The key issue is that it tries to generalise all devices: qadcopters, model airplanes, different build and materials and different damage potentials into a single definition, which just doesn't work.
vor etwa 3 Jahren
·
#3753
Servus miteinander!
Ich glaube spätestens seit dem 1.1.2021 sollten die Fragen alle beantwortet sein:
- ALLE Fluggeräte (egal welches Gewicht diese haben) müssen, zumindest wenn diese im öffentlichen Raum geflogen werden, eine Haftpflichtversicherung haben.
- ALLE Fluggeräte, wenn diese im öffentlichen Raum geflogen werden UND wenn diese auch unter 250g Fluggewicht , aber eine Kamera haben, müssen bei der Austrocontrol registriert werden.
- Fluggeräte ÜBER 250g Fluggewicht dürfen nur mit einem Befähigungsnachweis (zumindest wenn diese im öffentlichen Raum geflogen werden) betrieben werden.

Wenn man mit seinem Multikopter zb. zu Übungszwecken in einem geschlossenen Raum (z.b. große Halle) im privaten Bereich fliegt, braucht man von all dem nichts. Dann gelten aber auch die Flugbeschränkungszonen nicht. DAS ist imho teilweise ein Problem, denn einige Multikopter haben dies in der Kopterfirmware hinterlegt und man müsste dazu z.b. das GPS deaktivieren, damit der Kopter eben nicht "weiss" wo er sich befindet.

Mit anderen Worte: Meine DJI Mini2 (Fluggewicht unter 249g, aber eine Kamera vorhanden) darf ich ohne all dem o.g. daheim mitten in Wien in meiner Wohnung fliegen (blöd nur, wenn diese doch irgendwie GPS erkennt und meint sie startet jetzt nicht...).
Sobald ich mit der Mini2 ins Freie gehe, muss ich bis auf den Befähigungsnachweis alles haben.
Wenn ich meine Mini2 mit irgendwelchen Zubehör schwere mache als die 250g brauche ich den Befähigungsnachweis und fliege dann nicht mehr in der Klasse C0, sondern C1.
Die Mini2 hat übrigens 237g inkl. SD-Karte und Reg.Nr. Pickerl - also ein bisserl Zubehör geht noch ;)
vor etwa 3 Jahren
·
#3755
@JK Deine Gedanken sind mehr als korrekt!
Deshalb sollte man NIE einen Multikopter (auch wenn das gesetzlich nicht verboten ist) auch nicht *über* "beteiligte Personen" fliegen oder auch nur einige cm über deren Köpfen schweben lassen!
Denn selbst wenn dabei bei einem Absturz kaum eine kinetische Energie von mehr als 79 Joule erreicht werden wird, sind die Rotorenblätter derart scharf, das es in jedem Fall bei einer Kollision zu Verletzungen kommt!
Und wie "schwer" so eine Verletzung ist, ist unterschiedlich! Am Finger gibt es einen Schnitt, im Auge, wird dieses vermutlich so schwer verletzt werden, dass man erblindet....

Ja, inzwischen kann ich absolut nachvollziehen, dass zum Steuern eines Fluggerätes ein Befähigungsnachweis erforderlich ist!
vor etwa 3 Jahren
·
#3756
@JK Deine Gedanken sind mehr als korrekt! ....... Ja, inzwischen kann ich absolut nachvollziehen, dass zum Steuern eines Fluggerätes ein Befähigungsnachweis erforderlich ist!


Was Du sagst, stimmt, nur die Verletzungsgefahr würde ich relativieren. Patschert, wie ich halt einmal bin, ist es mir schon gelungen, in die laufenden Rotoren meiner DJI Mavic Mini mit den Fingern hineinzukommen. Ausser ein bissl 'aua!' war überhaupt nix. So scharf sind die Dinger auch wieder nicht. Bei kleinen Kindern würde ich allerdings aufpassen, aber solche Drohnen sind sowieso kein Spielzeug. Was anderes wäre es natürlich, wenn ein Rotor mit einem Auge in Berührung kommt, aber erstens hat er da kein Alleinstellungsmerkmal (alles Mögliche kann Augenverletzungen hervorrufen), und zweitens kann man sich doch grösstenteils auf den Lidreflex verlassen.

Aber eine Versicherung hat auf jeden Fall Sinn, und die reine Anmeldung bei der ACG ist auch kein Malheur. Ich nehm gern diese Umstände in Kauf, denn ich bewerte wesentlich höher, dass dadurch die Heerscharen von intelligenzbefreiten Zeitgenossen, die weder Verantwortung, noch Vernunft zu besitzen scheinen, wenigstens etwas in Zaum gehalten werden. Dabei muss man ja nicht so überkonstruierte Extremszenarien heranziehen, wo der Flügelschlag einer Drohne, die auf eine Windschutzscheibe kracht, am Ende eine Sturmflut auslöst.

LG Axel der Aerotekt

PS: Wie wenig intelligent unsere Mitbürger zu sein scheinen, sieht man ja jetzt während der Pandemiemaßnahmen. Ich sag nur: 'Schilehrer' .....
vor etwa 3 Jahren
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#3757
Axel der Aerotekt schrieb:

PS: Wie wenig intelligent unsere Mitbürger zu sein scheinen, sieht man ja jetzt während der Pandemiemaßnahmen. Ich sag nur: 'Schilehrer' .....

Ich schreibe:

PS: Wie wenig intelligent unsere Mitbürger zu sein scheinen, sieht man ja jetzt während der Pandemiemaßnahmen. Ich sag nur: 'Fluglehrer' .....

http://www.trytofly.at/adsb

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
vor etwa 3 Jahren
·
#3758
Was Du sagst, stimmt, nur die Verletzungsgefahr würde ich relativieren. Patschert, wie ich halt einmal bin, ist es mir schon gelungen, in die laufenden Rotoren meiner DJI Mavic Mini mit den Fingern hineinzukommen. Ausser ein bissl 'aua!' war überhaupt nix. So scharf sind die Dinger auch wieder nicht.


Würde sagen "Glück gehabt" ;)
Ich habe eine Mini2 (neu) und habe mich damit daheim im Zimmer gespielt ... blöd wie ich nun mal war, wollte ich wissen wie sich die Mini2 bei Windböen verhält ... also habe ich sie angestupst - wohlgemerkt MIT Propellerschutz - und bin trotzdem so unglücklich in die Propeller mit zwei Finger gekommen, dass ich an beiden Fingern tiefe Schnitte hatte - habe geblutet wie wenn man ein Schweindl absticht ...

Und ja "aua" hats auch gemacht ;)

Fazit - NICHT die fliegende Drohne anfassen! War aber sehr lehrreich, weil "Spielzeug" ist das dann wirklich nimmer und man (ich) bekommt dann gleich einen ganz anderen Blich darauf beim Betrieb...
vor etwa 3 Jahren
·
#3759
Bei lockdownkompatiblen Spaziergängen in meiner Umgebung habe ich es mir angewöhnt, Drohnenpiloten, die sich bevorzugt auf großen Feldern und Wiesen im Großraum SCS herumtreiben, auf die aktuelle Gesetzeslage hinzuweisen und dass sie sich in der CTR Wien und somit im totalen Flugverbot befinden. Gefühlte 99% sind (oder tun) ahnungslos und betrachten staunend das rote "Flug verboten" Feld in der DroneSpace-App. Meistens versprechen sie dann, sich schlau zu machen.

Wenn man die Leute höflich und informativ anspricht, gibt es kaum Probleme, vor allem wenn es - wie gestern - 12-14 jährige Buben sind, die offenbar das neue Weihnachtsgeschenk wieder mal ausprobieren.

Das Equipment war beeindruckend: VR-Brille, 3-4 Gadget-Kasteln und eine Drohne mit einer Steigrate, von der eine Extra 500 nicht mal träumen könnte.

Ich werde mich für zukünftige aushäusige §1 kompatible Wanderungen mit ein paar Zetteln eindecken, auf denen die wichtigsten Begriffe und Links drauf stehen.
Das Wort "AustroControl" merkt sich ein Fußgänger wohl nur schwer.
vor etwa 3 Jahren
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#3760
Um es einmal so zu sagen - solange sich der/die Drohnenpilotin mit einem Fluggerät unter 250g auf/über einem Feld weitab von bebautem Gebiet und Personen mit max. Flughöhe von 30m bewegt, ist Deine Reaktion mehr als übertrieben! Aber das weiß Du ja sicher ;)
vor etwa 3 Jahren
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#3761
Übrigens, ich habe gerade nachgesehen - bei der Gegend die Du genannt hast, befinden wir uns in einer "Flugbeschränkungszone", ziemlich an der Grenze zu keiner Limitierung (Wien bis Stadtgrenze hat eine Flugverbotszone - "Flughöhe 0m";)...
Anstatt über ein Flugverbot zu diskutieren, besser "Versicherung und Registrierung bzw. bei Kopter über 250g Führerschein vorhanden" fragen.
vor etwa 3 Jahren
·
#3762
Was genau ist daran übertrieben, jemanden sachlich und höflich auf geltendes Recht aufmerksam zu machen?
Nächstes Mal fliegt das Ding im Anflugsektor einer RWY und einer von uns hat "nur" 250g Kleinteile mit 70kt-100kt im Gesicht. Frag dann den mal, ob er das auch übertrieben findet.
Also: Nein, weiß ich nicht.

Übrigens war es in der CTR.

Vor kurzem erst war in den Nachrichten von einer Drohnenkollision mit einem Hubschrauber und einem verletzten Copiloten die Rede. Finde ich nur leider gerade nicht.
vor etwa 3 Jahren
·
#3763
Ich sprach von max. Flughöhe 30m weit ab von bebauten Gebiet und Menschen in einer Flugbeschränkungszone mit max. erlaubter Flughöhe von 120m - deshalb wäre es in diesem Kontext aus meiner Sicht übertrieben hier mit den Zeigefinger zu wedeln und über Verbot zu sprechen ;)
Darauf hinweisen dass es eine Beschränkungszone ist und das hier eben entsprechende Regeln gelten - ja, warum nicht. Zu zeigen wo die Grenzen der Zone sind wäre noch besser ;)
vor etwa 3 Jahren
·
#3764
Zu zeigen wo die Grenzen der Zone sind wäre noch besser ;)


Genau das und wo sie jetzt fliegen könnten haben mich die beiden gefragt und das habe ich ihnen samt Quellenangaben auch gezeigt.

Es braucht nicht immer den Zeigefinger, Ganz oft reichen auch Gespräche auf Augenhöhe.
vor etwa 3 Jahren
·
#3765
... Ich werde mich für zukünftige aushäusige §1 kompatible Wanderungen mit ein paar Zetteln eindecken, auf denen die wichtigsten Begriffe und Links drauf stehen. Das Wort "AustroControl" merkt sich ein Fußgänger wohl nur schwer.

Was, o Du mein Herbert, willst Du bei Zwölfjährigen mit irgendwelchen Zetteln? Die haben sicher ein besseres Smartphone, als Du, also schick ihnen den Link (!), möglichst mittels 'AirDrop', dann vermeisest Du, dass sie Dich auslachen ;-)

LG Axel der Aerotekt

PS: Wir älteren Herren müssen zusammenhalten!
vor etwa 3 Jahren
·
#3766
... Ich werde mich für zukünftige aushäusige §1 kompatible Wanderungen mit ein paar Zetteln eindecken, auf denen die wichtigsten Begriffe und Links drauf stehen. Das Wort "AustroControl" merkt sich ein Fußgänger wohl nur schwer.

Was, o Du mein Herbert, willst Du bei Zwölfjährigen mit irgendwelchen Zetteln? Die haben sicher ein besseres Smartphone, als Du, also schick ihnen den Link (!), möglichst mittels 'AirDrop', dann vermeidest Du, dass sie Dich auslachen ;-)

LG Axel der Aerotekt

PS: Wir älteren Herren müssen zusammenhalten!
vor etwa 3 Jahren
·
#3767
Wir älteren Herren müssen zusammenhalten!

Danke.

Airdrop auf Android? Schwierig...
vor etwa 3 Jahren
·
#3774
Leider ist die Sache imho aktueller den je ... Es wird einem "Hobbydrohnenpilot" aufgrund widersprüchlicher Infos das Leben nicht eben leicht gemacht!
Lt. Definition besitzt man mit einer DJI Mini2 ein "Spielzeug" weil der Kopter ja unter 250g Fluggewicht hat. Für mich als Hobbyist wird lt. Air&More auf die ÖAMTC Drohnen-APP verwiesen.
So - und um die Sache noch zu verkomplizieren gibt es im Web unter https://www.oeamtc.at/drohnen-karte/ eine "Desktop-APP"... Lt. Dieser gilt also eine Drohne unter 250g als "Spielzeug" und darf auch in Wien und in der Kontrollzone Wien mit diesem Kopter maximal 30m hoch fliegen.
Lt. der mobilen ÖAMTC-Drohnen-APP aber in Wien gar nicht und in der Kontrollzone nur mit Genehmigung der AustroControl, dann aber 120m hoch?!
Und damit es nicht einfacher wird, gibt es auch von der AustroControl eine Karte (https://map.dronespace.at/) die die gleichen Info bietet, aber von vornherein jede Garantie auf Gültigkeit und Aktualität ausschließt...
Ich habe jetzt AustroControl, Air&More und ÖAMTC angeschrieben und um Klärung der Sachlage gebeten - schauma mal ...
vor etwa 3 Jahren
·
#3777
Vielleicht mal die App "DroneSpace" von ACG verwenden?
vor etwa 3 Jahren
·
#3778
Und deren Daten sind aktuell und vertrauenswürdiger als die Karte von AustroControl/ÖAMTC?
Ich schaus mir an ...
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