Montag, 16. November 2020
  91 Antworten
  6.4K mal gesehen
  Abonnieren
Fliegen in Zeiten von Pest & Cholera ....
vor etwa 3 Jahren
·
#3558
Änderung der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung per 27.11.2020 gültig So, laut der neuen Verordnung sind jetzt auch FLUGHÄFEN Sportstätten. Was immer das auch bedeuten soll....ich lache mich zu tode. Totales Chaos ! Peter Schmidt http://www.trytofly.at


Sagenhaft!
Ich hab kürzlich gehört, dass in Österreich sämtliche Flugplätze nach dem Krieg zu Sportplätzen erklärt wurden, weil man damit das totale Flugverbot der Besatzungsmächte umgehen wollte.

LG Axel der Aerotekt

PS: Eine typische Vorgehensweise von Diktaturen ist es, alles zu. verbieten, und nur einzelne Ausnahmen zu formulieren, während echte Demokratien es genau umgekehrt machen.
Nimmt diese Regierung eigentlich noch irgend jemand ernst..... ?
vor etwa 3 Jahren
·
#3557
Änderung der COVID 19 Notmaßnahmenverordnung per 27.11.2020 gültig

So, laut der neuen Verordnung sind jetzt auch FLUGHÄFEN Sportstätten. Was immer das auch bedeuten soll. ...ich lache mich zu tode. Totales Chaos !

Peter Schmidt
http://www.trytofly.at
Anhänge
vor etwa 3 Jahren
·
#3529
Liebes Mitgeflügel,

wir sind zwar keine Interessenvertretung, haben aber im Sinne der Interessen des Flügelvolkes vesucht, in einigen Telephonaten und Korrespondenzen mit Ministerien, FBL u.a. zu argumentieren, und auch Klarheiten zu schaffen. Übrig bleibt leider die immense Frustration, dass eine rechtspopulistische Regierung mit grünem Feigenblatt solche ungerichteten Rundumschläge produziert, anstatt mit gezielten, rationalen Massnahmen dort anzusetzen, wo es auch was bringt, und nicht ganze Interessengruppen - ohne jeglichen Effekt auf die Pandemie - in Geiselhaft zu nehmen.

Ein paar Dinge konnten wir aber klären, die wenigstens ein Trostpflaster darstellen. Siehe dazu den Blog: Neue Auslegung: Covid-19-NotMV

Ich persönlich kann der Haltung, wir seien ja eh nur eine so winzige, unbedeutende Gruppe, die es erst gar nicht zu versuchen braüchte, ihre Interessen geltend zu machen, nichts abgewinnen. Wenn man so denkt, dann hätten Minderheiten in diesem Land überhaupt keine Chance, dass ihre Interessen berücksichtigt werden. Bei den unseren handelt es sich ausserdem nicht nur um sehr legitime, unser Handeln wäre ausserdem voll im Einklang mit den Intentionen der Experten, das Infektionsrisiko so weit möglich, auszuschalten. Die GA mutwillig, und ohne sachliche Begründung lahmzulegen, ist im gelindesten Fall eine Provokation, ansonsten eine Unverschämtheit der Regierung.

Ohne jegliche, sachliche Begründung setzen die Bezirksverwaltungsbehörden die FBL wieder unter Druck: Sie überantworten ihnen die Verantwortung, Starts zu erlauben, mit der Drohung von Sanktionen, sollten diese nicht die Zustimmung der Behörde (im Nachhinein!) finden.

LG Axel der Aerotekt

PS: Zum Glück gibt es ja irgendwann wieder Wahlen. Jeder möge sich bis dahin selbst ein Bild machen. Zu hoffen ist, dass die Vergesslichkeit und der Populismus diesmal unser Erinnerungsvermögen nicht einlullen, und der Babyelephant, erwachsen geworden, auch das Gedächtnis eines Elephanten behält.

PPS: Bis dahin haben wir vorerst einmal drei Wochen, in denen wir unsere Flieger endlich in Topzustand reparieren und polieren können, den Hangar putzen, dass man vom Fussboden essen kann, und uns ansonsten endlich die Nächte mit dem neuen MSFS 2020 um die Ohren schlagen können. Hoffen wir, dass der Schabernack am 07.12. ein vorläufiges Ende haben wird (das wird was werden am siebenten Dezember - hoffentlich kriegen dann alle einen Slot!)
vor etwa 3 Jahren
·
#3526
Na bitte, noch schlimmer.
Wie sagte einst ein berühmter Mann: Das Rechnen ist das Schwerste an der Mathematik.
Zu meiner Entschuldigung: Als Pilot hab ich's nicht so mit Promille ;)
vor etwa 3 Jahren
·
#3525
Wie gesagt, no offense meant. (Wobei ich der Ansicht bin, dass man auch als kleine Minderheit sachlich nicht gerechtfertigte "Dazumischungen" kritisieren darf, aber das geschieht ja ohnedies, so wie ich's verstehe. BTW, bei den 0,5% dachte ich mir "Wow, so viele sind wir?", aber wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind wir doch nur 0,5 Promille ;) ).
vor etwa 3 Jahren
·
#3524
Die Formulierung für die Privatflüge habe ich 1:1 aus dem Mail unseres Kontaktmannes übernommen.

4000 Piloten stellen halt nur 0,5% der Bevölkerung dar, daher werden wir zu den Sportstätten dazugemischt. Wenn die Verordnung die speziellen Einzelbedürfnisse jeder Mini-Gruppe berücksichtigen wollte, hätte sie wohl Telefonbuchformat und wäre Ende 2024 fertig.
vor etwa 3 Jahren
·
#3523
Diese derzeit vollkommen absurde Situation, dass ich mein (Reise-)Flugzeug nur dewegen nicht für einen zB beruflichen Flug in Betrieb nehmen darf, weil es - Pech gehabt! - nicht auf einem Flughafen abgestellt ist ...
Wenn ich eine gestern erhaltene Vereinsrundmail, das auch hierforums verlinkte nächtliche Update auf der AOPA-Seite und die Verordnung selber richtig deute, wäre ein (entsprechend "erforderlicher";) berufsbedingter Flug auch unter der jetzigen Covid-MV zulässig (egal ob von einem Flughafen oder Flugfeld/-platz aus). Inwieweit es sinnvoll und zielführend ist, das Betreten weiträumiger Outdoor-Anlagen für Individualsportarten generell gesetzlich zu untersagen (abgesehen von der Diskussion "Flugplatz als Sportstätte?";), während z.B. das Großraumbüro selbst für heimarbeitstaugliche Tätigkeiten voll befüllt werden darf etc., ist eine andere Frage.

Jedenfalls Danke an alle, die sich tatsächlich für die Aufrechterhaltung bzw. möglichst baldige Wiederermöglichung der nachvollziehbar infektionsfrei gestaltbaren fliegerischen Aktivitäten einsetzen, auch wenn sie nur zur psychischen Erholung dienen. (BTW und echt nur als Randnotiz ohne irgendwie böses Blut machen zu wollen: die explizite Nennung/Unterscheidung "Privatflüge, Rundflüge, Spaßflüge etc." auf der o.g. AOPA-Seite befremdet mich ein wenig, auch wenn es inhaltlich den gesetzlichen Status abbildet und vielleicht eher eine der Hektik und Uhrzeit geschuldete Stilblüte ist: ist es (nur) dann ein Privatflug, wenn man dabei keine Freude empfindet?).
vor etwa 3 Jahren
·
#3522
Liebes Mitgeflügel,

in der causa prima haben wir schon gestern mit dem Gesundheitsministerium Kontakt aufgenommen, und dabei - jedenfalls mündlich - durch unsere Vorhalte eigentlich ganz erfreuliche Aussagen bekommen. Konfrontiert mit der Frage, wer denn straf- und zivilrechtlich haftbar gemacht werden könne, wenn wir (zumindest die Vereinsfunktionäre bzw. die privaten Flugzeughalter) unseren Aufsichtspflichten nicht nachkommen dürfen, weil wir die 'Flugfelder' nicht betreten dürfen, um nachzusehen, ob eventuell der Sturm das Hangardach abgetragen, ein defekter Batteriewächter den Flieger abgefackelt hätte, oder etwa Öl oder - schlimmer noch - Flugbenzin ausgetreten wäre, hat man sich dort sehr schnell ziemlich betroffen, aber einsichtig gezeigt. Eine schriftliche Anfrage zur Weiterleitung und Stellungnahme in unserem Sinn wurde erbeten, allein - hier schlägt die benzinlose Technik der EDV (neumodisch 'IT' genannt, aber deswegen um nichts zuverlässiger) voll zu, denn die Server des Ministeriums liefern ausschliesslich Fehlermeldungen der Unzustellbarkeit zurück, egal, welche Adresse man wählt, oder von welcher Adresse man sendet. Offenbar sind sie von der elektronischen Variante i-COVID-20 befallen?

So schaut´s aus. Wir hoffen und warten ....

Bemerkenswert an dem Gespräch fanden wir auch, dass man sich mit uns einig war, dass wenn man es (legal oder illegal) geschafft hat, aufs 'Flugfeld' zu gelangen, absolut nichts Rechtliches dagegen spricht, in den Flieger zu steigen, und eine Runde zu drehen. Fliegen ist nicht verboten, (Einzel-) Sport zu betreiben ist nicht verboten, mit dem Automobil zum Flugplatz zu fahren ist nicht verboten, nur die Betretung des selben ist verboten! Absurder geht´s wohl nicht, was mein Ihr?

Ich weiß ja nicht, was ein Flugplatz bzw ein Flugfeld in den Vorstellungen der maßgeblichen Juristen oder beratenden Epidemologen bedeutet. Offenbar, und vermutlich angetrieben durch so manchen 'Interessenvertreter', der sich nur mit Ballonen, Fetzen- und Matratzenfliegern sowie irgendwelchen UL´s beschäftigt, wimmelt es auf Flugplätzen nur so von munteren Menschenmassen, die dort ihrem fröhlichen Sport in munterer, körperbetonter Geselligkeit nachkommen, wobei sie sich permanent gegenseitig anhusten oder bespucken. Setzte man das dem oft bemühten Verglecih mit Automobilisten oder Motorradfahrern gleich, würde das bedeuten, dass man sich seinem Automobil, das auf einem Parkplatz steht, nicht nähern darf, weil Parkplätze Sportanlagen mit engem Körperkontakt gleichgestellt sind. Man dürfte dann ausschliesslich in Parkhochhäusern sein Automobil in Betrieb nehmen, weil die ausdrücklich keine Sportplätze sind.

Die Hoffnung, dass LOAN als 'Kleinflughafen' da irgendwie aussen vor gelassen werden könnte, scheint illusorisch. Im heute veröffentlichen AIP AMDT 282 steht wiederholt die taxative Aufzählung, was hierzulande als 'Flughafen' gilt, und da ist LOAN eben auch nicht dabei - wie schon vermutet.

Meine Bitte an unsere (richtigen) Interessenvertreter wäre, dass Ihr Euch künftig als eines der grossen Themen vornehmt, diese unsägliche Mischkulanz zwischen Fliegen und Sport mit den befassten Ministerien ein für alle Mal auseinaderzupflücken, wobei das Ziel kein anderes sein kann, als gesetzgewordene Klarstellungen, dass (richtige) Flugzeuge nur in Ausnahmefällen zum Sport verwendet werden, normalerweise aber für Reisen, Geschäftsflüge oder auch nur zum Spazierenfliegen, keinesfalls aber von Sportplätzen ausgehend betrieben werden. Diese derzeit vollkommen absurde Situation, dass ich mein (Reise-) Flugzeug nur dewegen nicht für einen zB beruflichen Flug in Betrieb nehmen darf, weil es - Pech gehabt! - nicht auf einem Flughafen abgestellt ist (wo ich mit wesentlich mehr Menschen in Kontakt käme), ist untragbar, und ich bitte Euch inständig, diesen Schmarrn in Verhandlungen mit dem Verkehrsministerium beseitigen zu lassen.

Dabei sollte auch klargestellt werden, dass dieser OeAC nichts mit der richtigen Fliegerei abseits von Luftballonen, Modellflug, Segel- Para- Hänge- oder UL-Fliegerei zu tun hat, und sich in deren Belange auch nicht einzumischen hat.

LG Axel der Aerotekt

PS: Die richtigen Golfer würden sich ja auch bedanken, wenn sich der österreichische Minigolfsport-Verband in Belange der International Golf Federation einmischen würde.
vor etwa 3 Jahren
·
#3519
Inwieweit das wirklich von irgendjemandem "in letzter Minute hineinreklamiert" wurde, weiß ich nicht; diese Gleichsetzung von Flugfeldern und Sportstätten fand sich m.W. auch schon in früheren (auch Lockerungs-)Verordnungen. Laut aktueller AOPA-Info dazu können wir da wohl nur auf eine "kontaktlose-GA-freundliche" Klarstellung im Rahmen einer Novelle hoffen (bzw. auf den Erfolg des dort angekündigten Einsatzes der AOPA).
vor etwa 3 Jahren
·
#3518
Liebes Mitgeflügel,

offenbar wurde in letzter Sekunde vor endgültiger Verlautbarung der NotMV ein Punkt hineinreklamiert, der den Großteil der GA schlichtweg für (mindestens) drei Wochen grounded. Wer da wieder einmal in vorauseilendem Gehorsam dahintersteckt, kann ich mir vorstellen, aber da möge sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Rechtlich:
Die beiden maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind neben dem LFG 1957, 253 BG i.d.g.F. die Verordnung von heute, die 'Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, kurz COVID-19-NotMV:
LFG 1957, 253 BG
COVID-19-NotMV

In letzterer wurde in § 9 (5) der folgende, bemerkenswerte Satz eingefügt 'Flugfelder gemäß dem Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr. 253/1957, sind Sportstätten gemäß Abs. 1 gleichgestellt.'
Damit hat man fast allen Flugplätzen für drei Wochen den Todesstoß versetzt, denn aus dem LFG, §§ 63., 64., und 65. (Seite 11) ergibt sich, dass alles, was sich nicht 'Flughafen' nennen darf, automatisch ein 'Flugfeld' ist, und dank der kurzsichtigen Strategie, Flugfelder Sportstätten gleichzusetzen, nunmehr nicht mehr betreten werden dürfen!

Somit ist die Sau raus, und wurde dabei gleich ordentlich durchs Dorf getrieben.

Wenngleich wir natürlich voll hinter allen sachlich gerechtfertigten Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie stehen sollten, also durchaus auch zu einem Lockdown, so kann m.E. in der Art der Vorgehensweise dieser Regierung wieder einmal ein gerüttelt Maß an populistischen husch-pfusch- Rundumschlägen, ohne Augenmaß und Pragmatismus erkannt werden. Ich möchte nicht nochmals die Sinnlosigkeit der Untersagung von - zumindest solo betriebenen - völlig kontaktfreien und infektionsrisikolosen Flügen betonen, das dürfte unter uns mittlerweile weitgehender Konsens sein. Absoluter Nonsens dagegen ist die Gleichstellung von allen Flugfeldern mit Sportstätten, wie schon oft betont.

Interessant werden dadurch aber jetzt andere, daraus erwachsende rechtliche Konsequenzen sein:
Wenn wir unsere 'Flugfelder' nicht mehr betreten dürfen: Bedeutet das, dass wochenlang niemand unsere Hangars inspizieren darf? Niemand nachsehen darf, ob vielleicht ein Motor Öl verliert, Das Hangardach dicht ist? Und wenn ich ein hintertückischer und heimlistiger Dieb wäre, würde ich mich jetzt ziemlich freuen: Drei Wochen lang ungestört in Hangars voller teurer Avionik u.v.m. 'arbeiten' können ....wow!

Am Beispiel LOAN:
Vermutlich werden sich jetzt die ansässigen Firmen, zB Diamond A/C, darauf berufen, ihrer Arbeit weiter nachgehen zu dürfen, und der Betrieb wird - bis auf ein paar Schreibtischtäter - wohl kaum im Homeoffice stattfinden können. Ich nehme daher an, dass der Flugplatzbetrieb aufrecht bleiben wird, betriebliche Flüge durchgeführt werden, usw. Nur wir Privatpiloten werden ausgeschlossen, aber auch die Vereine. Wir dürfen, nach strikter Auslegung der NotMV zwar fliegen, aber die paar Meter vom Einfahrtstor in den Hangar nicht zurücklegen. 'Berufliche Zwecke' gem. NotMV § 1. (1), Punkt 4. werden Flugzeugeigner und Vereinsfunktionäre wohl nicht geltend machen können?

Würde uns NotMV § 1. (1), Punkt 1., die Abwendung einer 'unmittelbaren' Gefahr, nicht nur für Leib und Leben, sondern auch von unserem Eigentum, also Hangars, Flugzeugen usw. dabei zu Hilfe kommen? Ich traue mich als Nichtjurist nicht zu sagen, was man da als 'unmittelbar' verstehen könnte. Das kann ich vermutlich erst feststellen, wenn ich vor Ort (den ich aber nicht betreten darf) sein würde.

Sollte es eine rechtliche (Ausnahme-) Möglichkeit geben, das 'Flugfeld' auch als Privatperson zu betreten (Eigner oder Funktionär), dann stünde einem Flug eigentlich nichts im Weg, denn der ist nach wie vor nicht untersagt. Im Fall von LOAN dreht es sich somit nur um geschätzte zwanzig Meter vom Tor in den Hangar ... kann es noch grotesker sein?

Es wäre sehr wünschenswert, wenn sich unsere Interessenvertreter einmal ganz grundsätzlich damit auseinandersetzen, und bei den Ministerien betreiben würden, dass die unsägliche Vermischung von GA und Sport in einer Novelle des LFG beendet wird.

LG Axel der Aerotekt

PS: Im Fall von LOAN könnte man noch auf die Karte setzen, dass das ein 'Kleinflughafen' ist, allein, mir kommen da schon Zweifel, ob das auch durchginge.
vor etwa 3 Jahren
·
#3516
Ich hänge mich hier mal dran mit Infos. Die Fernmeldebehörde Wien hat mir gerade die morgige Funkprüfung abgesagt... Info für alle, die in den nächsten 3 Wochen Termin hätten...
Noch keine Antwort derzeit.
Deine Antwort
Du kannst eine Umfrage zu Deinem Beitrag hinzufügen:
Antwort zur Abstimmung