Sonntag, 16. Januar 2022
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Motorflug Redaktion
Sonntag, 16. Januar 2022


Der Schreck saß tief:
Auf dem gewohnten Bild der Rogers-Data Karten der Moving Map im Panel tauchten eines schönen Tages im letzten Herbst nacheinander im geplanten Routing grün umrandete Gebiete auf, die eindeutig im Weg standen. Umfliegen? Ignorieren? Auf 16600 ft steigen? Bei Antippen der grauslich-grünen Verunreinigungen der vormals meistens vornehm-gräulichen Lufträume, mit nur den üblichen Spielwiesen des Militärs oder notorisch rot gefärbten Stadtgebieten, erschienen in den befleckten Zonen jede Menge neue "NR" (natural reserves) mit einem Höhenband von SFC bis 16600, was den wackeren und druckkabinenlosen VFR-SEP-Flieger erschaudern ließ.

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Hilfesuchend wandte sich die Motorflugredaktion an den Urheber der famosen Rogers-Data VFR-Charts. Seine den Tag der redaktion rettenden Nachforschungen will die Redaktion dem staunenden Publikum nicht länger vorenthalten, und bedankt sich dabei gleich bei Ing. Robert Gallmayer für seine erhellenden Worte.

Österreich befleckt mit massenhaft gesperrten Naturschutzgebieten, zusätzlich zu den ohnehin reichlich vorhandenen naturschutzrechtlichen Behinderungen der letzten Bastion grenzenloser Freiheit der Lüfte?

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... wie schon vermutet handelt es sich beim "Naturpark Eichenhain" um einen von insgesamt zwanzig im Landesgesetz NÖ, 5500/50-0 verlautbarten Naturparks.
Eine fliegerische Einschränkung oder Höhenangabe ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Eine telefonische Anfrage bei der Naturschutzabteilung des Landes NÖ hat bestätigt, dass eine solche derzeit nicht besteht und auch nicht beabsichtigt wird. Soweit die guten Nachrichten. Wir haben die im NÖ Landesgesetz beschriebenen Naturschutzgebiet jedenfalls auf unseren Topografiekarte eingezeichnet. Wir unterscheiden jedoch zusätzlich zwischen reinen Naturschutzgebieten ohne fliegerische Einschränkungen und jenen mit tatsächlichen fliegerischen Einschränkungen. Bei Einschränkungen stellen wir das Gebiet grafisch weitaus prominenter mit einem kräftigem Grün und mit Füllung dar. Der von Dir mit gesendete Screenshot enthält unsere Rogers Data Luftfahrtkarte im Maßstab 1:200.000 auf die vom App-Hersteller zusätzliche elektronisch Layer eingeblendet werden können. Das besagte Naturschutzgebiet wird daher vom APP-Hersteller in dieser Art und Weise in Szene gesetzt und damit in seiner Wichtigkeit überhöht. Diese elektronisch nochmals eingeblendeten Inhalte können zumeist in einem Menü selektiert und entweder angezeigt oder weggelassen werden. Wir würden das hier empfehlen, denn alle zur Durchführung des Fluges erforderlichen Inhalte sind in unseren Karten bereits grafisch gut aufbereitet und genügen.
Bei Fragen bitte gerne melden
Liebe Grüße
Robert Gallmayer
Ing. Robert Gallmayer
Chief Executive Officer

und einen Tag später:

...

es hat mich auch etwas überrascht wie diese, für die Fliegerei eigentlich unbedeutenden, Naturschutzgebiete Eingang bei Air Navigation gefunden haben. Zusätzlich wurde ja elektronisch ein räumlicher Bereich geschaffen der eine Einschränkung bis 5000m angibt. Dass dem so nicht ist, ließ sich Gott sei Dank gestern rasch aufklären und mit der Naturschutzabteilung des Landes NÖ auch dahingehend verifizieren.

Wir haben vor einiger Zeit auf Anregung von Fritz versucht die naturschutzrechtlichen Regelungen in einer Zusammenstellung über die österreichischen Nationalparks, dem Biosphärenpark und den Naturschutzgebieten darzustellen.

Naturschutzrechtliche Regelungen fliegerische Einschränkungen

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Leider ist es so, dass man bei den Naturschutzgebieten mit fliegerischer Einschränkung nicht einfach eine Obergrenze definieren kann. Zum Teil gibt es die Formulierung, dass es zu keinen negativen Auswirkungen auf Fauna und Flora kommen soll. Die Naturschutzrelevanten Dinge sind bei uns Landessache und daher im Landesgesetz, im oberösterreichischen Landesgesetz, gibt es z.B. die Besonderheit, dass keine Verbote definiert sind sondern aufgelistet wird, welche "Eingriffe" in die Natur erlaubt sind! Im Umkehrschluss, so der Luftfahrtsachverständige des Landes, ist alles andere verboten. ;-)

In der Karte lassen sich solche komplexe Formulierungen leider nicht geeignet darstellen, daher sind wir dazu über gegangen die Naturschutzgebiete mit fliegerische Einschränkung zwar in den Rogers Data Karten ein zu zeichnen, für Details muss man sich aber mit den relevanten Rechtsvorschriften auseinander setzen und nachsehen auf wen und für was diese anwendbar sind.

Besonderheit Nationalpark Hohe Tauern: hier sind auf Grund der Lage und Größe sogar drei Landesgesetze heran zu ziehen.

Im Tiroler-, Salzburger- und Kärntner- Landesgesetz steht dann sogar überall eine etwas anders gewählte Formulierung mit fliegerischer Einschränkung. Unsere Empfehlung ist es daher, die Naturschutzgebiete mit fliegerischer Einschränkung zu meiden. Das erspart späteren Ärger. :-)

Gerne nehme ich in der Sache Kontakt mit Xample auf. :-)

Liebe Grüße
Robert
Ing. Robert Gallmayer
Chief Executive Officer
Rogers Data GmbH

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LG Eure Motorflugredaktion


https://www.piloten.at/blog/massenhaft-neue-naturschutzgebiete-in-oesterreich-eine-erhellung
LG Eure Motorflugredaktion
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