Dienstag, 16. Januar 2018
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Das wird alle Deltageflügelbesitzer unter uns freuen:
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LG Axel der Aerotekt
vor etwa 6 Jahren
·
#607
Lieber Peter,

DAS nenn ich eine kompetente und erschöpfende Antwort, wie man sie sich nur wünschen kann, DANKE!
Anmerken darf ich nur, dass sich die das Thema begründende Nachricht auf Delta-registrierte Flieger bezogen hat, von denen hier ja auch jede Menge stationiert sind. Aber so erschöpfend, wie hier, hat es mir auch einige persönliche offene Fragen bzw. Unsicherheiten über OE-registrierte Flieger beseitigt.

LG Axel der Aerotekt

PS: Kritisieren muss ich aber die Diktion. 'platter Reifen'. Wollen wir doch den Austriazismus 'Patschen' (für unsere mitlesendenNachbarn : [sprich: 'Bodschn'] weiter hegen und pflegen ;)
vor etwa 6 Jahren
·
#606
Liebe Freunde,

ob die 2-jährige Avioniküberprüfung in Österreich gemäß LTH 40 für OE- registrierte Flugzeuge durchgeführt werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab:

1. Annex 2 Flugzeuge - national geregelt: derzeit noch JA
2. Annex 1 Flugzeuge über 1200 Kg: derzeit noch JA in Österreich
3. Annex 1 Flugzeuge bis 1200 kg: NEIN

Ausnahmen: Ich habe mein IHP noch nicht den neuen EU Bestimmungen angepasst und warte mein Flugzeug noch nach alten von den Behörden genehmigten IHP's....Standard oder Individuell.... Dann habe ich mich de facto zum LTH 40 alle 2 Jahre verpflichtet.

Was muss ich machen, damit ich mit meinem ELA 1 Flugzeug = Annex 1 Flugzeug bis 1200 Kg. kein LTH 40 mehr machen muss?

1. Das Flugzeug darf nicht gewerblich genutzt werden. Schulung ist nicht gewerblich !

2. Ich schreibe mir ein neues IHP selber ( Selbstdeklaration ) gemäß der seit 2 Jahren geltenden EU Verordnung 1321/2014 sowie der EU Verordnung 2015/1088 Teil-M M.A. 302(e) ist das möglich !

3. Durch diese Selbstdeklaration meines IHP's verpflichte ich mich, dass von der EASA veröffentliche MIP = Minimum Inspection Program bei meinen Wartungen verpflichtend anzuwenden.Mehr nicht.....

4. Dieses selbst definierte IHP muss nicht mehr von der Behörde genehmigt werden.Es muss nicht einmal mehr der Behörde zur Kenntnis gebracht werden. Einfach definieren,unterschreiben und im L-Akt ablegen. Formulare gibts bei mir.

5. Bei Anwendung dieses IHP's enfällt automatisch das LTH 40, sowie alle nationalen Bestimmungen. EU Recht überlagert nationales Recht. Die Avionik sollte dann nur einfach funktionieren, was man selber ja jederzeit ausprobieren kann.

6. Die Sache mit der reinen Transponderüberprüfung ist ein bißchen interpretationswürdig. Hier sollte ein Avioniker alle 2 Jahre diesen auf korrekte Funktion überprüfen. Hier steht in der Verordnung ausdrücklich AVIONIKER. Allerdings steht auch irgendwo in einem AMC, dass Herstellerangaben der Transponder zu berücksichtigen sind. Und da steht wieder, dass z.B. ein TRIG TT31 Transponder wartungsfrei ist. Also ON CONDITION. Das müsste man vielleicht einmal ausdiskutieren. Allerdings kommt ja auch manchmal die Fernmeldebehörde zu deinem Flugzeug und überprüft GRATIS deine Geräte im Zuge ihrer Kontrolltätigkeiten. Vielleicht sollte man sich das schriftlich bestätigen lassen und das als TRANSPONDERÜBERPRÜFUNG in den L-Akt einarbeiten. Einen Versuch ist es ja wert. Vielleicht hält das.

7. Mit der Selbstdeklaration des IHP's bei ELA 1 Flugzeugen kommt man auch in den Genuß gravierender Erleichterungen, die natürlich jeder selber bewerten muss. Denn durch erleichterte Wartungsvorschriften muss das Flugzeug ja natürlich auch immer lufttüchtig bleiben. Dies sollte ja der Prüfer beim jährlichen ARC = Jahresnachprüfung feststellen und gegebenenfalls das selbst deklarierte IHP verbessern = REVISIONEN. Das ist die Logik der EASA, die leider in Österreich von den meisten CAMOS, Prüfern und Werften noch immer nicht verstanden und einfach ignoriert wird. Da hört man leider viele unterschiedliche Meinungen.

8.Seit Einführung des Part M für ELA 1 Flugzeuge im nicht gewerblichen Betrieb gilt daher seit Sommer 2015 unter Anwendung oben genannten IHP's folgendes:

a: TBO's für Motoren, Propeller, Governor müssen nicht mehr eingehalten werden.

b: Lebenszeitbegrenzte Teile lt. Chapter 4 ( siehe dein Handbuch ) sind davon ausgenommen. Ein immer wieder gerne gemachter Fehler. Öl- und Wasserschläuche z.B. kann man nicht ON CONDITION setzen, da diese ja eine begrenzte Lebenszeit haben.z.B. 6 und 8 Jahre etc. Diese müssen getauscht werden. Welche Teile für dein Flugzeug noch lebenszeitbegrenzt sind, musst du selber herausfinden.

c: Service Bulletins gelten nur noch als Empfehlung und sind nicht mehr MANDATORY, selbst wenn der Hersteller das so meint und in alarmierender roter Schrift veröffentlicht. Darum sind auch z.B. die Cessna SID's nicht mehr verplichtend. Weil EU Recht gilt, gibt es daher von nationalen Behörden auch keine Bestimmungen, Verlängerungen etc. mehr.

d: Verpflichtend für dich sind allerdings alle behördlichen Service Bulletins = AD's. der EASA. Auf diversen Homepages der Behörden noch schlummernde AD's sind im Normalfall zu vergessen und zu ignorieren und gelten dann nur noch für nicht ELA 1 oder gewerblich eingesetzte Flugzeuge sowie ANNEX 2 Flieger.

e: OWNER MAINTENANCE ist nach der veröffentlichten Liste der EASA in Teilbereichen möglich. Das gilt aber nicht für eine komplette Wartung oder den verpflichtenden jährlichen ANNUAL CHECK. Wartungen muss noch immer ein PART 66 Wart bestätigen. Hast du aber in deinem IHP die Owner Maintenance benannt, dann kannst du theoretisch z.B. einen platten Reifen wechseln und einen diesbezüglichen Eintrag im Bordbuch wieder austragen.Dazu brauchst du in diesem Fall keinen PART 66 Wart. Man muss nur aufpassen, dass man bei seinen Tätigkeiten nicht übertreibt und dann doch eine Freigabe durch einen Wart benötigt.

Wer Hilfe braucht für ein neues IHP oder Fragen hat bitte mailen an: flugschule[at]chello.at

PS: Wer sich unsicher ist, weil ich das behaupte während meine CAMO oder meine Werft ganz etwa anderes behauptet, der kann sich auch gerne direkt an den Fachmann in der ACG THOMAS PINK per Email wenden. thomas.pink[at]austrocontrol.at
Manche Dinge ändern sich auch von heute auf morgen und sind vielleicht auch mir noch nicht bekannt.


Peter Schmidt
Luftfahrzeugwart
http://www.trytofly.at
vor etwa 6 Jahren
·
#539
Na hab ich jetzt 'Deltageflügelbesitzer' gesagt, oder hab ich 'Deltageflügelbesitzer' gesagt?

LG Axel der Aerotekt

PS: meines Wissens gibt’s in Österreich jede Menge davon

Nee, denn das ist nur m Moment in Germany ...
Bei uns ist der Avionik Check meines Wissens im IHP verankert !!
Weiss Jemand mehr (für Ösiland ?)
vor etwa 6 Jahren
·
#538
Nee, denn das ist nur m Moment in Germany ...
Bei uns ist der Avionik Check meines Wissens im IHP verankert !!
Weiss Jemand mehr (für Ösiland ?)

Centaline
Commander Sternenflotte

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