MEDICAL
FLUGTAUGLICHKEIT
Für den Privatpilotenschein PPL(A) benötigst Du ein Flugtauglichkeitszeugnis (Medical) nach EASA PART-MED Klasse 2.
MEDICAL
FLUGTAUGLICHKEIT
Für den Privatpilotenschein PPL(A) benötigst Du ein Flugtauglichkeitszeugnis (Medical) nach EASA PART-MED Klasse 2.
Allgemein ist zu sagen, daß Privatpiloten einen "normalen" allgemeinen Gesundheitszustand sowie ein "gutes" Seh- und Hörvermögen aufweisen müssen.
Die Flugtauglichkeit wird durch den Fliegerarzt festgestellt. Infos über die Fliegerärzte (flugmedizinische Sachverständige) in Österreich bekommst Du auf dieser Seite bei der Austrocontrol.
ERST UNTERSUCHUNG
Bei der Erstuntersuchung wird besonders viel Wert darauf gelegt, daß Du keine eventuell versteckten Krankheiten hat.
Du musst für den Privatpilotenschein eine durchschnittlich gute Gesundheit vorweisen, keine Eignung für die Astronauten- oder Kampfjetausbildung. Auch Brillen sind kein Problem.
Die exakten fliegerärztlichen Anforderungen findest Du in den Aircrew Part-Med Regulations bei der European Aviation Safety Agency. Die relevanten Stellen für Privatpiloten befinden sich auf den Seiten 29-40 in Section 3 Specific requirements for class 2 medical certificates: zur EASA.
Umfang der Erstuntersuchung
Aufnahme der Krankengeschichte.
MEDICAL - GÜLTIGKEITSDAUER
Je nach Lebensalter musst Du Dein PART-FCL Medical (Klasse 2) jährlich, alle 2 Jahre oder nur alle 5 Jahre verlängern:
MEDICAL - GÜLTIGKEITSDAUER
Je nach Lebensalter musst Du Dein PART-FCL Medical (Klasse 2) jährlich, alle 2 Jahre oder nur alle 5 Jahre verlängern:
UNTAUGLICHKEIT
Aus folgenden Gründen kannst Du auf jeden Fall mit Untauglichkeit für den Pilotenschein rechnen:
- Alkoholismus
- Angina Pectoris
- Blutgerinnungsstörungen (angeboren / medikamentös)
- Epilepsie & unklare Anfälle von Bewusstseinsverlust
- extremer Formen von Fettsucht
- Hypertonie über 160/95
- insulinpflichtige Fälle von Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- psychotischen Erkrankungen wie Schizophrenie, schwere Depression
- schweren Persönlichkeitsstörungen
- Suchterkrankungen
FARBSEHSCHWÄCHE
Gerade bei Männern tritt desöfteren Farbsehschwäche auf. Diese ist aber kein Hindernis, zumindest den Privatpilotenschein zu machen.
Farbschwache PPL-Piloten können somit am Tage ohne Einschränkung fliegen, nur Nachtflug und Instrumentenflug (und somit auch der Berufspilotenschein CPL/ATPL) ist ausgeschlossen.
Die Farberkennung wird nach den EASA-Regulations mit den Farbtafeln nach Ishihara oder am Anomaloskop (nach Nagel) oder mit einer Signallaterne geprüft. Nach bestandendem Praxistest erhälst Du ein eingeschränktes Medical.