PPL-A Prüfung

Die Prüfung teilt sich in eine theoretische Prüfung sowie in eine praktische Flugprüfung

Theorie-Prüfung

  • 120 Fragen 
  • 75% Minimum

Die PPL Theorieprüfung für Privatflugzeugführer findet üblicherweise an einem Vormittag oder Nachmittag statt und besteht aus mindestens 120 Fragen (in Österreich).

Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn Du in diesem Fach mindestens 75% der möglichen Punktzahl erreicht hat. Auf der Seite der Austrocontrol findest Du für jedes Fach einen PPL-Prüfungs-Fragenkatalog.

Themen PPL-Theorieprüfung:

  1. Luftrecht und ATC-Verfahren
  2. Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  3. Flugleistung und Flugplanung
  4. Menschliches Leistungsvermögen
  5. Meteorologie
  6. Navigation
  7. Betriebliche Verfahren
  8. Aerodynamik
  9. Sprechfunkverkehr

Praxis-Prüfung

Nach der Theorieprüfung geht es ab in die Lüfte! Folgendes muss ein Privatpilot beherrschen

Vorflugkontrolle, Flugvorbereitung & Abflug

  1. Flugvorbereitung einschließlich NOTAMs und Wetter
  2. Masse/Schwerpunktberechnung sowie Flugleistungsberechnung
  3. Kontrollen des Luftfahrzeuges und der Betriebsmittel
  4. Triebwerksstart, Verfahren nach dem Triebwerksstart
  5. Rollen, Verfahren am Flugplatz, Verfahren vor dem Abflug
  6. Abflug und Kontrollen nach dem Abflug
  7. Einhaltung der Flugplatz-Abflugverfahren
  8. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrs-Verfahren / Sprechfunk-Verfahren.

Allgemeine Verfahrensweise in der Luft

  1. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Flugverkehrs-Verfahren / Sprechfunkverfahren
  2. Geradeaus- und Horizontalflug mit Geschwindigkeitsänderungen
  3. Steigflug
    1. beste Steigrate
    2. Steigflugkurven
    3. Übergang in den Horizontalflug
  4. Kurven mittlerer Schräglage (30°)
  5. Steilkurven (45° Schräglage), inclusive Erkennen und Ausleiten von Spiralstürzen Flüge bei kritisch langsamer 6) Fluggeschwindigkeit (mit und ohne Lande / Störklappen, sofern zutreffend)
  6. Strömungsabrisse
    1. mit eingefahrenen Landeklappen, Beendigung mit Triebwerksleistung
    2. Annäherung an einen Strömungsabriss in einer Sinkflugkurve (ca. 20° Schräglage)
    3. Landekonfiguration
    4. Annäherung an einen Strömungsabriss in Landekonfiguration
  7. Sinkflug
    1. mit und ohne Triebwerksleistung
    2. Sinkflugkurven (steile Kurven ohne Triebwerksleistung)
    3. Übergang in den Horizontalflug

Streckenflugverfahren

  1. Flugplan, Koppelnavigation und Verwendung von Luftfahrtkarten
  2. Einhaltung von Höhe, Richtung und Geschwindigkeit
  3. Orientierung, Überwachung und Revision von ETAs sowie Flugdurchführungsplan
  4. Ausweichen zu einem Ausweichflugplatz zum Flugplatz
  5. Verwendung von Funknavigationseinrichtungen
  6. Elementarer Instrumentenflug-Check (180° Kurve in simulierten IMC)
  7. Flugüberwachung (Kontrollen, Kraftstoffsystem, Vergaservereisung, etc.)
  8. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
  9. Flugverkehrsverfahren/Sprechfunkverfahren

Abnormale- und Notverfahren

  1. Simulierter Triebwerksausfall nach dem Start (nur einmotorige Flugzeuge)
  2. Simulierte Notlandung
  3. Simulierte vorsorgliche Landung
  4. Simulierte Notfälle
  5. Mündliche Fragen

Simulierter asymmetrischer Flug bzw. Klassen-, Musterberechtigung

  1. Simulierter Triebwerksausfall während des Starts (in einer sicheren Höhe)
  2. Asymmetrischer Landeanflug und asymmetrisches Durchstarten
  3. Asymmetrischer Landanflug und Landung bis zum vollständigen Stillstand
  4. Abstellen des Triebwerks und Neustart (Limitierungen gemäß FEM beachten!)
  5. Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der
  6. Flugverkehrsverfahren/Sprechfunkverfahren
  7. Wie vom FE festgelegt - aufzunehmende relevante Elemente der praktischen Prüfung für die Klassen- oder Musterberechtigung, falls zutreffend:
    1. Flugzeugsysteme (einschließlich Verwendung des Autopiloten)
    2. Betrieb der Druckkabine
    3. Verwendung von Enteisung/Vereisungsschutzsystemen
  8. Mündliche Fragen

Für den Nachweis der erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Gegenstand Sprechfunkverkehr ist ein entsprechendes Funkerzeugnis (AFZ, BFZ bzw. AZF, BZF) erforderlich, das extra erworben werden muss.

Praktische Sprechfunkprüfungen am Boden können nach Ermessen der zuständigen Behörde durchgeführt werden.

PPL beantragen

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhälst Du dann Deinen Pilotenschein von der Austrocontrol.

Folgende Unterlagen benötigst Du: Dein medizinisches Tauglichkeitszeugnis; Dein Flugbuch im Original; Deinen Meldezettel; entweder Deine Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Deinen Reisepass; Dein Sprechfunkzeugnis; den Nachweis über die Sprachkompetenz sowie den Nachweis der einbezahlten Prüfungstaxe und einem Passfoto.

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