Freitag, 29. Juni 2018
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Kann mir jemand sagen, wie ein Flugzeugeigner oder - halter beim Cost-Sharing den Selbstkostenanteil des Piloten ermittelt bzw. festlegt? Wie würde das die Behörde überhaupt überprüfen können? geht´s da um angemessene Anteile, wie bei einer Steuerprüfung? Beim gecharterten oder Vereinsflugzeug ist es klar, da gibt es fixe Preise, und wenn von denen wenigstens ein symbolischer Euro (bei enger Auslegung) an Selbstbehalt abgezogen wird, dannn wäre der Nachweis erbracht - aber bei einem Flugzeugeigentümer? Müsste der im Zweifelsfall seine Jahreskosten vorlegen?

Rätsel über Rätsel ....

Gruß Alexander
vor etwa 5 Jahren
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#1361
Zwar sind Architekten nur Halbwissende, aber ich glaub nicht, dass das geht.
Eine HG ist ja kein Verein oder Vercharterer, sondern im Prinzip auch nichts anderes, als ein einzelner Halter (könnte ja auch ein Unternehmen sein), quasi eine Hydra, die sich die Kosten nur teilt, aber nicht verchartet. Das dürfen nur berufsmässige Vercharterer oder Vereine - dh, einen Preis festsetzen, im Gegensatz zu Kosten teilen.
Der Preis kann ja zB auch DB zur Reservenbildung enthalten.

Just my 2 cents (Joachim, Du fehlst uns ...!)
LG Axel der Aerotekt

PS: Was ist schon dabei, einen Verein zu gründen? Kostet Peanuts, erinnert an Bert Brecht´s Sager über Banken ....
vor etwa 5 Jahren
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#1360
Die Frage ist: geht das auch OHNE Gründung eines Vereins?

Wie sieht es mit Haltergemeinschaften aus, wo jeder der Gemeinschaft einen vereinbarten Minutenpreis zahlt?

Da wäre es ja dann wohl "vereibarter Minutenpreis" minus "angemessener Anteil", oder?

Und die Haltergemeinschaft kann dem Piloten ja dann auch eine Rechnung ausstellen, über die Gesamthöhe.

Oder nicht?

Wie sehen das die Wissenden?

LG
OERFEH
vor etwa 5 Jahren
·
#1359
PPS: hätte auch den Vorteil, dass man sich selbst für den dringend erforderlichen Geschäftsflug an den Lido eine Rechnung stellen kann (diesfalls volle Latte, obwohl, oder grad weil man sich selbst ja irgendwie der Nächste ist)

LG Axel der Aerotekt
vor etwa 5 Jahren
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#1358
Das lässt sich jetzt aber wirklich leicht lösen:

1. man nehme seine Schwiegermutter
2. man nehme seine Ehefrau
3. man nehme einen Nachkommen aus seinem Gewürf
4. man gründe einen Verein (zB zur Förderung des Flugsportes) mit klingendem Namen *)
5. man wähle die Schwiegermutter zur Obfau, die Ehefrau zur Kassierin, und den Taferlklassler zum Schriftführer **)
6. man inkorporiere den Flieger in die Vereinshalterschaft
7. man kalkuliere mit spitzem Bleistift einen wohlfeilen (oder auch nicht wohlfeilen) Nasspreis
8. man stelle sich selbst den Flieger für einen Costsharingflug zum Nasspreis zur Verfügung.
9. man verrechne den Fluggästen die volle Latte abzuglich dem Selbstbehalt ***)

LG Axel der Aerotekt

PS: Bei den alle vier Jahre erforderlichen Generalversammlungen klopfe man sich vor Vergügen auf den Schenkel, und giesse sich noch einen ein.

*) ich weis nicht, ob der schon wieder zu haben wäre, wenn ja, zB 'LEGMAS'
**) ihren natürlichen Rollenverständnissen entsprechend.
***) bei guten Freunden fifty-fifty, bei sonstigen bis runter zum symbolischen Euro
vor etwa 5 Jahren
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#1357
So unfair das auch klingt, ist aber leider so - für gemietete Flugzeuge sind die erlaubten, teilbaren Kosten: Treibstoff (Mietkosten plus Treibstoff für Trockenraten und volle Mietkosten für Nassraten) plus Flughafengebühren. Piloten, die eigene Flugzeuge besitzen und fliegen, dürfen lediglich die Treibstoffkosten und Flughafengebühren aufteilen, welche für den angegebenen Flug anfallen.
Siehe auch CAA, die eine EASA-Norm zitiert: "Direct costs means the costs directly incurred in relation to a flight (e.g. fuel, airfield charges, rental fee for an aircraft)" (https://www.caa.co.uk/General-aviation/Aircraft-ownership-and-maintenance/Cost-sharing-flights/) Es geht also tatsächlich um die Kosten, die unmittelbar mit dem gegenstädlichen Flug zusammenhängen. Also keine hochgerechneten Jahreskosten etc..
vor etwa 5 Jahren
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#1356
Naja, das wäre naheliegend, aber mir gehts eher darum, wo darüber was geschrieben steht.
Was sagt die Rechtsnorm, oder schweigt sie auch darüber?
Bei der Höhe des SB zB in Vereinsmaschinen genügt ja mangels besserem Recht auch der symbolische Euro, auch wenn das vermutlich nicht im Sinn des Gesetzgeber wäre.
vor etwa 5 Jahren
·
#1355
Kosten aller Flugstunden des letzten Jahres heranziehen und durch Gesamtflugstunden des Jahres teilen, hätte ich jetzt mal gesagt.

LG, Alex

lG, Alex

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