Samstag, 24. August 2019
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(mehr so eine Frage an die Berufspiloten unter uns)

Wenn man zu fliegen anfängt, fliegt man üblicherweise alle heiligen Zeiten einmal, oft grad einmal scheinerhaltend. Dann wird das zumeist im Lauf der Zeit mehr und mehr, und irgendwann kann man sich u.U. dann dort wiederfinden, wo man schon sagen kann, dass man wirklich viel fliegt.
Lange sind daher Ruhezeiten kein Thema, man kommt praktisch nie in die Zone, wo man das diesbezüglich im Kurs Erlernte über´s menschliche Leistungsvermögen hervorholen müsste. Für den Privatpiloten bleibt natürlich nach wie vor die Selbsteinschätzung das Mittel der Wahl, aber mich würde allmählich doch interessieren, wie das in der Berufsfliegerei gehandhabt wird, denn wenn man regelmässig in die Situation kommt, an mehreren Tagen in der Woche zu fliegen, nähert man sich ja irgendwie allmählich den Arbeitszeiten der Berufspiloten, auch wenn es nur aus Jux und Tollerei ist.

Meine Frage:
Nach welchen Regeln, Regelwerken oder sonstigen Maßstäben werden die Ruhezeiten berechnet?
Ist das nur abhängig vom Dienstgeber, dh, reines Arbeitsrecht, oder gar von der EASA geregelt? Wo findet man die entsprechenden Werte, seien es auch nur Erfahrungswerte?

LG Axel der Aerotekt

PS: Es gibt ja für´s iZeugs einige Applikationen, mit denen man diese Ruhezeiten überwachen kann. Ich finde darin aber teils sehr unterschiedliche Werte.
vor etwa 4 Jahren
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#2558
Von Sven-Hajo weitergeleitet, der derzeit leider aus beruflichem Zeitmangel nicht selbst im Forum schreiben kann, und per Telegram geantwortet hat. Vielleicht interessiert dieses Thema ausser mir noch jemanden:

Grundsätzlich ist es natürlich durch die EU geregelt, mit einer Verordnung die direkt nationales Recht ersetzt. Wie immer gibt es darunter dann das EASA „soft Law“ der AMC und CS. Das ganze findet man unter ORO.FTL. Oder in der Firmendokumentation (egal welche Firma) im Kapitel 7 des OM A.

Man kann dieses Regelwerk aber recht weit an die Bedürfnisse der jeweiligen Firma anpassen wenn man ein sogenanntes FRMS (Fatigue Risk Management System) einführt, Österreichs größte Airline (easyJet) war dabei mit großem Abstand Vorreiter mit umfangreicher wissenschaftlichen Begleitung bei der Einführung und Anpassung. Dabei können dann teilweise engere, aber auch in speziellen Fällen weitere Grenzen entstehen.

Bei iZeugs muss man halt aufpassen ob es EASA, FAA, JAR oder gar noch nationale Regelungen darstellt. Bei EASA kommt erschwerend dazu das die Berechnung komplex ist da Abfolgen von Diensten und Ruhezeiten betrachtet werden so dass Dienste von den Tagen vorher beeinflusst werden können, insbesondere wenn man mehrere Zeitzonen passiert.

Sven-Hajo
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