Sonntag, 15. September 2019
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Frage: Darf ein Passagier mit AFZ/BFZ aber ohne PPL während des Flugs eigentlich den Funk übernehmen?

Und falls ja, wo wird der LPL eingetragen?

LG
Gerhard
vor etwa 4 Jahren
·
#2602
wenn nur jemand funken darf, der (nachweislich) fachkundig ist, aber die Fachkunde im Sprechfunk Kurs ja nur rudimentär gelehrt wird, folgt doch daraus, dass nur jemand mit Pilotenlizenz funken darf, oder? Denn ein an Bord befindlicher PIC kann ja auch nicht alles erst soufflieren, das wäre ja völlig unpraktikabel
vor etwa 4 Jahren
·
#2600
Hi,
beide Antworten korrekt:
*) Funken (Schiff, Flugzeug, ...) darf nur, wer die entsprechenden Kenntnisse nachweisen kann (SRC, LRC, UBI, BFZ, EFZ, AFZ,...). Unter anderem auch wegen der Phrasologie und Geheimhaltung...
*) Not kein Gebot

LG Robert
vor etwa 4 Jahren
·
#2599
Frage: Darf ein Passagier mit AFZ/BFZ aber ohne PPL während des Flugs eigentlich den Funk übernehmen?


Ich denke die Antwort ist "ja". Und zwar auch ohne Funkerzeugnis weil er vom Piloten beaufsichtigt wird:

Funker-Zeugnisgesetz (FZG) 1998, 2. Abschnitt, § 3

Sprechfunk AIC B 2/19, 2.2.1 und 2.2.2

Der Pilot braucht natürlich ein Funkerzeugnis und Language Proficiency (FCL.055). Die LP kann soweit ich weiss nur in eine Lizenz eingetragen werden, ein Passagier ohne Lizenz hat also keine LP. Weiss jemand wie das bei Lotsen ist? Die müssten ja auch ein AFZ haben aber wo wird denen die LP eingetragen?

lg,
josef
vor etwa 4 Jahren
·
#2598
So weit ich erinnere, und sofern sich das seit meiner Ausbildung nicht geändert hat, nein, denn - so die Logik des Gesetzgebers - in der AFZ Ausbildung ja nichts Faktisches über die Themen gelehrt wird, die beim Funken vorkommen, jedenfalls nur sehr rudimentär, und auf gar keinen Fall abseits der Phraseologie (Thema Language Proficiency)
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